Moin Moin und herzlich willkommen bei It's Business Time
Das markenrechtlich geschützte IBT.EARTH System steht für die Einführung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von anerkannten Lieferketten in Betrieben und Unternehmen. Dies dient der weltweiten Nachweisführung der legalen und nachhaltigen Herkunft von Holz, Holzprodukten sowie Holz basierte Produkte (wie Kork oder Bambus). Die Teilnahme an diesem Franchise Netzwerk ist ein starkes Signal an alle Beteiligten im Markt, mit natürlichen Ressourcen fair, schonend und verantwortungsvoll umzugehen.
Die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group ist eine Qualitätsversicherung für Ihre Kunden, dass Ihre Holzprodukte positive Umwelteigenschaften haben, soziale Aspekte und weltweit Menschenrechte achten sowie ökonomisch vertretbar sind. Dies alles wird laufend durch ein globales, weltweit anerkanntes System der Überprüfung durch TÜV Rheinland DIN Certco überwacht.
Die Pluspunkte im einzelnen:
Weltweit gültige Zertifizierung nach dem PEFC-Standard
Mit mehr als 300 Millionen Hektar zertifizierter Waldfläche garantiert PEFC, als größtes Waldzertifizierungssystem weltweit, ausreichend zertifizierte Rohstoffmengen.
Jeder angeschlossene Betrieb
In den PEFC-Datenbanken kann jeder öffentliche, gewerblicher und privater Auftraggeber entnehmen, dass Ihr Betrieb über eine weltweit gültige PEFC-Zertifizierung verfügt.
Handbuch- und Dokumentenerstellung, Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Durchführung interner Audits erledigen wir für Sie. Bei Fragen, Unklarheiten und Handlungsbedarf sind wir für Sie erreichbar - an 365 Tagen im Jahr.
Bundesweite Erfüllung der Vorgaben aller öffentlichen Vergabestellen
Unabhängig davon, nach welchem der anerkannten Waldzertifizierungssysteme das von Ihnen verwendete Holz tatsächlich zertifiziert ist.
Bei allen bundesweiten Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand erfüllt die Teilnahme am IBT.EARTH Netzwerk die Voraussetzungen zur anerkannten Nachweisführung von
Für die angeschlossenen Betriebe entfallen kosten- und zeitaufwendige Doppelzertifizierungen sowie nervende wie kosten- und zeitaufwendige (für jedes Bauvorhaben, für jeden Bauabschnitt neu zu beantragende) Einzelnachweise. Sie kaufen weiterhin Holz und Holzprodukte nach wirtschaftlichen und technischen Aspekten ein, wie Verfügbarkeit und Beschaffenheit des Holzes, Liefer- und Abnahmebedingungen, Preis und Zahlungsbedingungen und nicht unter zwingender Beachtung eines bestimmten Zertifizierungsstatus des von Ihnen bevorzugten Holzes.
Registrierung in der TÜV Rheinland DIN CERTCO Datenbank
DIN CERTCO ist die Zertifizierungsgesellschaft der TÜV Rheinland Gruppe und genießt aufgrund ihrer Unabhängigkeit, Neutralität, Kompetenz und langjährigen Erfahrung im In- und Ausland hohes Ansehen.
DIN CERTCO ist eine von der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAkks) akkreditierte Zertififizierungsstelle für das PEFC-System und darf entsprechend anerkannte Zertifikate ausstellen.
Beachtung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte
Unter Anwendung und Umsetzung des Leitfadens ISO 26000 – Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen – erfüllen Sie die die sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Umsetzung innovatives Umweltmarketing
Mit Ihrem Anschluss an das IBT.EARTH Netzwerk betreiben Sie perfektes Umweltmarketing und präsentieren sich als Marktteilnehmer, welcher ökologisch, ökonomisch und sozial agiert und somit Verantwortung für die Menschen und die Umwelt übernimmt und lebt.
Nicht nur die öffentliche Hand, sondern immer häufiger private und gewerbliche Auftraggeber forden ein solches Engagement und werden es wohlwollend begrüßen.
Teilnahme an einem kontrollierten fairen Wettbewerb
Eine Falsch- oder Fehldeklaration von Holzprodukten kann eine Irreführung über wesentliche Merkmale der Ware nach § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 UWG darstellen. Ist eine Werbeaussage irreführend, können hiergegen gemäß § 8 Absatz 3 UWG jeder Mitbewerber sowie weitere Stellen und Einrichtungen – etwa die Verbraucherzentralen, die Wettbewerbszentrale oder der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. – mittels Abmahnung oder gerichtlichen Unterlassungsanträgen vor- gehen. Bei mindestens fahrlässigem Handeln besteht zudem nach § 9 UWG ein Schadensersatzanspruch der Mitbewerber, bei vorsätzlichem Handeln kommt eine Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG in Betracht.
Alle relevanten Vergabeverfahren, an welchen die uns angeschlossenen Betriebe teilnehmen, habe wir im Sinne eines fairen Wettbewerbs im Auge. Das bedeutet: Wir kontrollieren und überwachen die entsprechenden Vergabeverfahren, an welchen die uns angeschlossenen Betriebe beteiligt sind. Erhält Ihr Mitbewerber den Zuschlag, ohne die geforderten Voraussetzungen zu erfüllen, schalten wir uns diskret ein. Selbstverständlich ohne Benennung Ihrer Daten.
Informationssicherheit durch Anwendung moderner Kommunikation
Neben persönlichen Besuchen vor Ort und Telefongesprächen ergänzt unsere E-Learning Plattform unsere Beratung und Unterstützung.
Videokonferenzen finden regelmäßig zu wechselnden Tageszeiten statt. So können Sie Ihre Arbeitsabläufe perfekt planen und wir stören nicht Ihre Tagesabläufe.
Viele unserer Mitgliedsbetriebe tauschen sich auch untereinander aus, bilden Arbeitsgemeinschaften und unterstützen sich. Auch hier sorgen wir per Videokonferenzen für gezielete Effektivität und Effizienz.