IBT.EARTH® Nachweisführung Berlin
Durch Einfügung des ABau-Formulars V248F, welches entsprechende Besonderen Vertragsbedingungen sowie Vertragsstrafen bei Verstoß enthält, in die Leistungsbeschreibung, werden die Bieter vertraglich verpflichtet, die Vorgaben der VwVBU und somit auch die der legalen und nachhaltigen Holzbeschaffung zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erforderlichen Nachweis in Form eines Einzelnachweises oder eines gültigen Zertifikates unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
Folgende Möglichkeiten der Nachweisführung stehen zur Auswahl:
1. Eine lückenlose FSC- oder PEFC-CoC-Zertifizierung bis (einschließlich) zum Auftragnehmer/Nachunternehmer.
Hierzu zählt die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group.
2. Ein zum o.g. FSC- oder PEFC-Zertifikat gleichwertiges Zertifikat. Die Gleichwertigkeit darf ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung durch das Thünen-Institut oder des Bundesamtes
für Naturschutz erfolgen.
Hierzu zählt die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group.
3*. Ein durch unabhängige Dritte erstellter qualifizierter Einzelnachweis mit Bestätigung folgender Prüfkriterien:
Hierzu zählt die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group.
4*. In einfachen Fällen durch Vorlage eines einfachen Einzelnachweises. Ein einfacher Fall liegt nur dann vor, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Hierzu zählt die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group.
Die Beschaffungsregelungen des Landes Berlin beziehen sich ausschließlich auf Holzprodukte mit Frischholzanteil und gelten nicht
*Aktuelle Informationen:
Voraussichtlich ab April 2021 gilt für:
Punkt 3
Ein Einzelnachweis wird nur noch von akkreditierten Stellen und nicht mehr von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammern (Sachgebebiete
Tischler und Zimmerer) oder der Industrie und Handwerkskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) anerkannt werden.
Punkt 4
Wird ersatzlos gestrichen.