IBT.EARTH® Nachweisführung Bund
Nachweisführung bei Bundesausschreibungen
1. Eine lückenlose FSC- oder PEFC-CoC-Zertifizierung bis (einschließlich) zum Auftragnehmer/Nachunternehmer.
Hierzu zählt die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group.
2. Ein zum o.g. FSC- oder PEFC-Zertifikat gleichwertiges Zertifikat. Die Gleichwertigkeit darf ausschließlich durch eine schriftliche
Bestätigung durch das Thünen-Institut oder des Bundesamtes für Naturschutz erfolgen.
Hierzu zählt die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group.
3. Ein durch unabhängige Dritte erstellter qualifizierter Einzelnachweis mit Bestätigung folgender Prüfkriterien:
Hierzu zählt die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group.
4. In einfachen Fällen durch Vorlage eines einfachen Einzelnachweises. Ein einfacher Fall liegt vor, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Hierzu zählt die Teilnahme an der IBT.EARTH Multi-Site Group.
Die Beschaffungsregelungen des Bundes beziehen sich ausschließlich auf Holzprodukte mit Frischholzanteil und gelten nicht